Neuste Informationen
Märkischer Kreis - Bürgerbüro
Das Bürgerbüro in den Straßenverkehrsbehörden des Märkischen Kreises in Iserlohn-Griesenbrauck bietet Fahrschülern unter anderem nun auch an, während der erweiterten Öffnungszeiten ergänzende Antragsunterlagen nachzureichen, gegen Vorlage der Prüfbescheinigung eine vorläufige Fahrberechtigung zu erhalten und den EU-Kartenführerschein abzuholen.
Öffnungszeiten:
Mo - 7:00 - 17:00 Uhr
Di - 7:00 - 13:00 Uhr
Mi - 7:00 - 15:00 Uhr
Do - 7:00 - 18:00 Uhr
Fr - 7:00 - 13:00 Uhr
Sa - 7:00 - 12:00 Uhr
erstellt am 13.02.10
Neue Unterrichtszeiten
Auf vielfachen Wunsch unserer Fahrschüler/Innen bieten wir Euch nun auch Info, Anmeldung, Fragebogentraining und theoretischen Unterricht an folgenden Tagen an:
ZUSÄTZLICH ab 01. Februar 2010
jeden Montag von 17.00 - 18.00 Uhr Fragebogentraining, etc.
jeden Montag von 18.00 - 19.30 Uhr theoretischer Unterricht
jeden Mittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr theoretischer Unterricht
Die jeweiligen Unterrichtszeiten Dienstags und Donnerstags bleiben unverändert!! Für Info, Anmeldung und Fragebogentraining sind wir an diesen Tagen nun ebenfalls bereits ab 17.00 Uhr für Euch da!!
erstellt am 26.01.10
Film: Optimierung der Theoretischen Fahrerlaubnis
Quelle: TÜV | DEKRA arge tp 21 Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr 21: "Fahranfänger - Wege zu mehr Sicherheit - Film zur Optimierung der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung". Stand: August 2009. URL: http://www.fahrerlaubnis.tuev-dekra.de/optimierung.php (abgerufen am 8. September 2009)
erstellt am 08.09.09
Punktesystem in Flensburg
Bislang verschwinden Punkte zwar bereits nach zwei Jahren, allerdings nur, wenn in diesem Zeitraum keine neuen Punkte mehr dazukommen! Denn dann verlängert sich die Verfallsfrist auch für die alten Punkte automatisch um zwei Jahre!
Bei mindestens 40 Euro Bußgeld werden Punkte "kassiert", z.B.:
- Benutzung eines Handys am Steuer: 1 Punkt
- Verstöße beim Überholen oder einer roten Ampel: 3 bzw. 4
Punkte
- zu schnelles Fahren: bis zu 4 Punkte
- Drängeln: bis zu 5 Punkte
- Alkohol / Drogen: 4 bzw. 7 Punkte
Nun will unsere Politik allerdings handeln was das ganze Punktesystem anbelangt, z. B. dass die Überliegefrist wegfällt und die Tilgungsfrist auf 3 Jahre verlängert wird. Danach sollen die Punkte gelöscht werden, auch wenn in diesem Zeitraum neue Verstöße dazukommen!
Ebenfalls wird darüber nachgedacht, bei gravierenden Verstößen die Tilgungsfristen zu ändern, Beispiele:
- bei Unfallflucht / Nötigung von 5 auf 6 Jahre
- bei Alkohol/Drogen 12 Jahre statt wie bisher 10 - 15 Jahre
Es bleibt aber wie bisher bei:
- ab 8 Punkte erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung mit
dem Hinweis auf ein freiwilliges Aufbauseminar in einer
Fahrschule (Möglichkeit zum Punkteabbau)
- ab 14 Punkte ist die Teilnahme am Aufbauseminar Pflicht
- bei 18 Punkten ist der Führerschein weg
Nähere Informationen zum Aufbauseminar (Punkteabbau) finden Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt "Angebote" - "Punkteabbaukurs ASP".
erstellt am 04.08.10
Punktestand in Flensburg
Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wieviele Punkte Sie in Flensburg bereits "kassiert" haben, können Sie dies kostenlos - aus Gründen des Datenschutzes jedoch nur schriftlich - abfragen. Nähere Informationen und ein Formular erhalten Sie hierzu unter www.kba.de (Hompepage des Kraftfahrbundesamtes).
erstellt am 23.01.09
Verkehrsrecht: Das ändert sich 2009
Für alle Drängler, Raser und andere Verkehrssünder, die häufig schwere Unfälle verursachen, wird es ab dem 1. Februar spürbar teurer. Denn dann tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Das Jahr 2009 bringt auch das Aus für den Führerscheintourismus: Wenn jemandem in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, kann er ab 19. Januar keinen neuen mehr im Ausland machen. Offen ist, ob der sogenannte Knöllchenbeschluß der EU wie geplant umgesetzt wird. Erst dann können Bußgelder aus allen EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden. Hier einige Beispiel:
Verstoß Geschwindigkeit innerorts:
21-25 km/h alt 50€ neu 80€
26-30 km/h alt 60€ neu 100€
31-40 km/h alt 100€ neu 160€
Verstoß Geschwindigkeit außerorts:
26-30 km/h alt 50€ neu 80€
31-40 km/h alt 75€ neu 120€
41-50 km/h alt 100€ neu 160€
Verstoß Abstand bei mehr als 130 km/h:
- weniger als 5/10 des halben
Tachowerts alt 60€ neu 100€
- weniger als 3/10 des halben
Tachowerts alt 150€ neu 240€
Verstoß grundloses, behinderndes Linksfahren auf Autobahnen:
alt 40€ neu 80€
Verstoß bei Rot über die Ampel:
alt 50€ neu 90€
- mit Gefährdung
alt 125€ neu 200€
- länger als eine Sekunde Rot
alt 125€ neu 200€
- mit Gefährdung
alt 200€ neu 320€
Verstoß 0,5 bis 1,09 Promille Blutalkohol oder Drogenkonsum:
alt 250€ neu 500€
Punkte und Fahrverbote bleiben unverändert!
erstellt am 31.12.08