Klasse L
Eine Ausbildungsstunde entspricht 45 Minuten.
L - Traktor
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
Definition
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h bbH (mit Anhänger 25 km/h)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (wie Stapler) bis max. 25 km/h
Einschluss folgender Klassen
- -
Ausbildungsdauer Theorie
- 12 + 2 Doppelstunden
- 6 + 2 Doppelstunden bei Erweiterung
Praktische Ausbildung
- -
Grundfahraufgaben
- -
Prüfung
- Theorie (ca. 30 Minuten)
Anmeldung (nur vor Ort möglich)
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- biometrisches Passbild
- Teilnahme-Bescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
- Ausbildungsvertrag
* Sonderfahrt
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