Klasse B
Eine Ausbildungsstunde entspricht 45 Minuten.
B - Kraftwagen bis 3,5 t
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
Definition
- Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern dies zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht über 3500 kg liegt
Einschluss folgender Klassen
- A1, M
Ausbildungsdauer Theorie
- 12 Doppelstunden Grundausbildung
- 2 Doppelstunden Zusatzausbildung
Ausbildungsdauer Praxis - Grundausbildung
- 5 Fahrstunden Überland*
- 4 Fahrstunden Autobahn*
- 3 Fahrstunden Beleuchtung*
Prüfung
- Theorie und Praxis (mind. 45 Minuten)
Anmeldung (nur vor Ort möglich)
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- biometrisches Passbild
- Teilnahme-Bescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
- Ausbildungsvertrag
* Sonderfahrt
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