Klasse A beschränkt
Eine Ausbildungsstunde entspricht 45 Minuten.
A beschränkt - leistungsbeschränktes Kraftrad
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
Definition
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Bis zwei Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung von 25 kW und ein Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
- nach 2 Jahren Fahrpraxis ist die "Beschränkung" automatisch aufgehoben
Einschluss folgender Klassen
- A1, M
Ausbildungsdauer Theorie
- 12 Doppelstunden Grundausbildung
- 4 Doppelstunden Zusatzausbildung
Ausbildungsdauer Praxis
- 5 Fahrstunden Überland*
- 4 Fahrstunden Autobahn*
- 3 Fahrstunden Beleuchtung*
Prüfung
- Theorie und Praxis (mind. 60 Minuten)
Anmeldung (nur vor Ort möglich)
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- biometrisches Passbild
- Teilnahme-Bescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
- Ausbildungsvertrag
* Sonderfahrt
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