Klasse A
Eine Ausbildungsstunde entspricht 45 Minuten.
A direkt - mittelschweres Kraftrad
Voraussetzungen
- für den Direkteinstieg 25 Jahre, ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Definition
- Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
- Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.
- Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.
Einschluss folgender Klassen
- A1, M
Ausbildungsdauer Theorie
- 12 Doppelstunden Grundausbildung
- 4 Doppelstunden Zusatzausbildung
Ausbildungsdauer Praxis bei Ersterwerb (Direkteinstieg)
- 5 Fahrstunden Überland*
- 4 Fahrstunden Autobahn*
- 3 Fahrstunden Beleuchtung*
Ausbildungsdauer Praxis bei Erweiterung von Klasse A1
- 3 Fahrstunden Überland*
- 2 Fahrstunden Autobahn*
- 1 Fahrstunden Beleuchtung*
Ausbildungsdauer Praxis bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist (oben beschriebener Sonderfall)
- 3 Fahrstunden Überland*
- 2 Fahrstunden Autobahn*
- 1 Fahrstunden Beleuchtung*
Prüfung
- Theorie und Praxis (mind. 60 Minuten)
Anmeldung (nur vor Ort möglich)
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- biometrisches Passbild
- Teilnahme-Bescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
- Ausbildungsvertrag
* Sonderfahrt
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